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Gewerbestrom: SLP oder RLM – was gilt für Ihren Betrieb?
SLP und RLM verständlich erklärt: Messart erkennen, Leistungspreise einordnen und Gewerbestrom auf einer vergleichbaren Grundlage prüfen.

Die kurze Antwort
SLP steht für Standardlastprofil: Der zeitliche Stromverbrauch wird anhand eines typischen Profils bilanziert. RLM steht für registrierende Leistungsmessung: Sie erfasst den tatsächlichen Lastverlauf, bei Strom üblicherweise in Viertelstundenwerten. Welche Abrechnung für Ihren Betrieb gilt, erkennen Sie an der Messstelle, der Rechnung und den Angaben des Netzbetreibers – nicht allein am Jahresverbrauch.
- Jede Lieferstelle einzeln prüfen: Ein Unternehmen kann unterschiedliche Messarten nutzen.
- Bei RLM neben dem Verbrauch in kWh auch Leistung in kW und Lastgang beachten.
- Angebote nur bei gleicher Verbrauchsgrundlage, Laufzeit und Preisabdeckung vergleichen.
Was unterscheidet SLP und RLM bei Gewerbestrom?
Beim Standardlastprofil nutzt der Netzbetreiber einen typisierten Verlauf für die zeitliche Zuordnung des Stromverbrauchs. Die Jahresmenge wird anhand der Zählerwerte abgerechnet. Bei der registrierenden Leistungsmessung entsteht ein Lastgang aus gemessenen Leistungswerten. Er zeigt, wann ein Betrieb Strom benötigt und wie hoch seine Leistungsspitzen ausfallen. Ein digitaler Zähler allein ist noch kein Beleg für eine RLM-Abrechnung.
| Merkmal | SLP | RLM |
|---|---|---|
| Zeitlicher Verbrauch | Typisiertes Standardlastprofil | Gemessener Lastgang, üblicherweise Viertelstundenwerte |
| Wichtige Größen | Jahresverbrauch in kWh | Jahresverbrauch in kWh und Leistung in kW |
| Preisprüfung | Arbeitspreis, Grundpreis und enthaltene Kosten | Zusätzlich Leistungspreis und Lastprofil berücksichtigen |
| Unterlagen | Jahresrechnung und Vertrag | Zusätzlich Lastgang und Leistungsabrechnung |
Gilt ab 100.000 kWh automatisch RLM?
Rund 100.000 kWh Jahresverbrauch je Lieferstelle sind eine verbreitete Orientierung für die Abgrenzung. Die Zahl ersetzt aber keine Prüfung der tatsächlich eingesetzten Mess- und Abrechnungsart. Fragen Sie im Zweifel beim Netz- oder Messstellenbetreiber nach. Für eine Tarifprüfung ist entscheidend, welche Daten für Ihre konkrete Lieferstelle vorliegen und nach welchem Modell sie abgerechnet wird.
Warum können Leistungsspitzen die Stromkosten beeinflussen?
Kilowattstunden (kWh) beschreiben die verbrauchte Energiemenge. Kilowatt (kW) beschreiben die Leistung. Bei leistungsbezogenen Netzentgelten wird das Jahresleistungsentgelt grundsätzlich aus dem Jahresleistungspreis und der gemessenen Jahreshöchstleistung gebildet. Die Einzelheiten regelt § 17 StromNEV. Wie stark eine Spitze Ihre Kosten beeinflusst, hängt vom konkreten Entgelt- und Abrechnungsmodell ab.
Ein Lastgang kann zum Beispiel zeigen, dass mehrere Maschinen gleichzeitig anlaufen. Zeitversetztes Einschalten kann Spitzen reduzieren, sofern die betrieblichen Abläufe und technischen Anforderungen das zulassen. Daraus folgt aber nicht automatisch eine bestimmte Ersparnis. Eine belastbare Bewertung braucht die realen Messwerte und geltenden Preise.
Wie vergleichen Unternehmen Gewerbestrom sinnvoll?
- Lieferstelle und Messart bestimmen: Rechnung, Zählerangaben und Netzbetreiberinformationen zusammentragen.
- Verbrauchsbasis vereinheitlichen: dieselbe Jahresmenge und bei RLM denselben Lastgang für alle Angebote verwenden.
- Preisbestandteile abgleichen: Arbeitspreis, Grundpreis, Leistungspreis, Messkosten und enthaltene Netzentgelte prüfen.
- Vertragsbedingungen lesen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und mögliche Änderungen bei Mehr- oder Minderverbrauch beachten.
- Gesamtkosten statt Einzelpreis bewerten: Netto- und Bruttopreise nicht vermischen und mehrere Standorte getrennt betrachten.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Erstprüfung?
- Aktuelle Jahresrechnung für jede Lieferstelle
- Vertrag oder Vertragsbestätigung mit Laufzeit und Kündigungsfrist
- Bei RLM: verfügbarer Lastgang und abgerechnete Jahreshöchstleistung
- Hinweise auf Änderungen, etwa neue Maschinen, längere Betriebszeiten oder zusätzliche Standorte
FalkenWatt prüft Strom- und Gasverträge für Unternehmen und Privathaushalte. Die Erstprüfung ist kostenfrei. Rechnungen und Vertragsunterlagen können Sie im Kontaktformular hochladen; sensible Unterlagen gehören nicht in einen WhatsApp-Chat.
Häufige Fragen
Ist RLM-Strom grundsätzlich günstiger als SLP-Strom?
Nein. Die Gesamtkosten hängen unter anderem von Verbrauch, Lastprofil, Netzentgelten und Vertragsbedingungen ab. Ein niedriger Arbeitspreis allein reicht für die Bewertung eines RLM-Angebots nicht aus.
Wo erkenne ich, ob mein Betrieb RLM nutzt?
Hinweise sind ein Lastgang, ausgewiesene Leistungswerte in kW oder ein Leistungspreis in der Abrechnung. Verbindliche Auskunft zur Messart erhalten Sie beim Netz- oder Messstellenbetreiber.
Kann ein Unternehmen SLP- und RLM-Lieferstellen gleichzeitig haben?
Ja. Entscheidend ist die einzelne Lieferstelle. Ein Büro, eine Werkstatt und ein größerer Produktionsstandort müssen nicht dieselbe Mess- und Abrechnungsart haben.
Quellen und weiterführende Informationen
- 1.§ 17 StromNEV – Ermittlung der Netzentgelte
Rechtsgrundlage für leistungsbezogene Netzentgelte und Jahreshöchstleistung.
- 2.SMARD / Bundesnetzagentur – Netzentgelte
Einordnung von Netzentgelten und unterschiedlichen Verbrauchsprofilen.
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die geltenden gesetzlichen Regelungen. Veröffentlicht am ; inhaltlicher Stand: .


