Zu viel für Strom und Gas? Wir prüfen das für Sie.
Viele Verträge laufen über Jahre zu Konditionen weiter, die nicht mehr marktgerecht sind. Wir prüfen Ihre Abrechnung, vergleichen den Markt und begleiten den Wechsel – ohne Versorgungsunterbrechung.
So läuft der Anbieterwechsel ab
In der Regel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung beim bisherigen Versorger und die Anmeldung. Wir begleiten den Ablauf. Bei Sonderkündigungen oder knappen Fristen klären wir das Vorgehen gesondert mit Ihnen. Eine Vollmacht an uns ist nur im Einzelfall nötig und wird separat erteilt.
Beim regulären Anbieterwechsel läuft die Strom- und Gasversorgung ohne Unterbrechung weiter; der Wechsel verursacht keinen Ausfall. § 36 EnWG gilt für Haushaltskunden: privater Eigenverbrauch sowie beruflicher, landwirtschaftlicher oder gewerblicher Verbrauch bis 10.000 kWh/Jahr. Ein hoher privater Verbrauch allein schließt diesen Status nicht aus; RLM ist eine Messart, keine Haushaltskundendefinition. Für Nicht-Haushaltskunden kann bei Niederspannung oder Niederdruck Ersatzversorgung nach § 38 EnWG greifen – höchstens drei Monate und oft teurer. Bei anderen Anschlussebenen muss die Anschlussversorgung individuell geklärt werden.
Gewerbestrom: SLP oder RLM?
Standardlastprofil (SLP) und registrierende Leistungsmessung (RLM): Messart je Lieferstelle prüfen; rund 100.000 kWh Jahresstromverbrauch sind eine verbreitete Orientierung, kein alleiniger Nachweis der Abrechnungsart. Bei RLM: Lastgang und leistungsbezogene Entgelte in den Vergleich einbeziehen; mögliche Beschaffungsmodelle hängen vom konkreten Angebot ab.
Mehr zu Gewerbestrom, SLP und RLMSo läuft es ab
- 1
Unterlagen schicken
Rechnungen oder Verträge hochladen – ein Foto genügt.
- 2
Wir vergleichen
Wir prüfen Kosten, Laufzeiten und Leistung und zeigen Ihnen die Alternativen.
- 3
Wir begleiten den Wechsel
In der Regel kündigt der neue Versorger den alten Vertrag – wir behalten Fristen und Ablauf im Blick.
Für Ihr Unternehmen
- SLP- und RLM-Lieferstellen
- Mehrere Standorte – Bündelung auf Anfrage
- Laufzeiten und Preisgarantien im Blick
Häufige Fragen zu Energie
Wird mir beim Wechsel der Strom abgestellt?
Beim regulären Anbieterwechsel läuft die Strom- und Gasversorgung ohne Unterbrechung weiter; der Wechsel verursacht keinen Ausfall. § 36 EnWG gilt für Haushaltskunden: privater Eigenverbrauch sowie beruflicher, landwirtschaftlicher oder gewerblicher Verbrauch bis 10.000 kWh/Jahr. Ein hoher privater Verbrauch allein schließt diesen Status nicht aus; RLM ist eine Messart, keine Haushaltskundendefinition. Für Nicht-Haushaltskunden kann bei Niederspannung oder Niederdruck Ersatzversorgung nach § 38 EnWG greifen – höchstens drei Monate und oft teurer. Bei anderen Anschlussebenen muss die Anschlussversorgung individuell geklärt werden.
Was kostet mich die Prüfung?
Die Erstprüfung ist kostenfrei. Privatkunden zahlen uns keine Gebühr; wir werden vom Energieanbieter vergütet. Bei Unternehmen gilt eine vorab transparent vereinbarte Erfolgsbeteiligung an der Einsparung im ersten Jahr oder eine Vergütung durch den gewählten Anbieter. Eine Vorauszahlung fällt nie an.
Wer kündigt den alten Vertrag?
In der Regel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung beim bisherigen Versorger und die Anmeldung. Wir begleiten den Ablauf. Bei Sonderkündigungen oder knappen Fristen klären wir das Vorgehen gesondert mit Ihnen. Eine Vollmacht an uns ist nur im Einzelfall nötig und wird separat erteilt.
